Das Familienrecht behandelt sämtliche Fragen rund um das Zusammenleben von verheirateten oder im Konkubinat lebenden Paaren mit oder ohne Kinder, die damit zusammenhängenden finanziellen Belange sowie die Folgen bei einer allfälligen Trennung. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Fragen in diesem Zusammenhang und namentlich bei folgenden Themen:

 

  • Kinderbelange

  • Unterhalt

  • Vermögensaufteilung (Güterrecht)

  • Konkubinat

  • Trennung

  • Scheidung

  • u.w.

Das Erbrecht regelt unter anderem die Aufteilung des Vermögens beim Versterben einer Person. So können sich Fragen rund um die Abwicklung des Nachlassvermögens stellen (z.B. Ausarbeitung eines Erbteilungsvertrages) oder bei der Prüfung, ob allfällige Erbansprüche etwa durch ein Testament verletzt wurden (z.B. Verletzung von Pflichtteilsansprüchen von Kindern u.w.). Gerne berate ich Sie in sämtlichen Angelegenheiten und vertrete Sie in einem allfälligen strittigen Gerichtsverfahren, sollte vorab keine einvernehmliche Lösung gefunden werden: 

 

  • Erbteilung (Ausarbeitung Erbteilungsvertrag, Überprüfung von Vorschlägen betreffend Nachlassabwicklung, u.w.)

  • Prüfung Verletzung von Erbansprüchen

  • Beratung betreffend Nachlassplanung

  • u.w.

Das Sachenrecht regelt verschiedenste Fragen im Zusammenhang mit Grundstücken, Dienstbarkeiten, der Ausgestaltung verschiedener Eigentumsformen (z.B. Miteigentum versus Gesamteigentum, Themen betreffend Stockwerkeigentum, u.w.) sowie beispielsweise Grundpfandrechte (Schuldbriefe, etc.). Ich unterstütze Sie dabei insbesondere bei folgenden Angelegenheiten:

 

  • Dienstbarkeiten (z.B. Auslegung von Dienstbarkeitsverträgen u.w.)

  • Prüfung von Kaufverträgen über Immobilien

  • Gemeinschaftliches Eigentum (Miteigentum oder Gesamteigentum, Auflösung gemeinschaftlichen Eigentums, ect.)

  • Stockwerkeigentum (Stockwerkeigentümerreglemente, etc.)

  • u.w.

Regelmässig stellen sich verschiedene Fragen rund um die Formulierung eines Vertrags, was bei dessen Umsetzung gilt und was zu tun ist, sollte die andere Vertragspartei die vertraglich geschuldete Leistung verweigern. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Fragen rund um das Vertrags- und Obligationenrecht, d.h. insbesondere bei folgenden Angelegenheiten:

 

  • Darlehensvertrag
  • Kaufvertrag
  • Auftrag
  • Verzug und Verweigerung der Leistung (inkl. allfälliges Rechtsöffnungsverfahren, etc.)
  • u.w.