Leinhardt Diagnostics AG

Die Firma Leinhardt ist Ihr Partner für Medizinische Diagnostics
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leinhardt Diagnostics AG
5600 Lenzburg

1. Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Vertragsabschluss

In Anzeigen, Prospekten, Preislisten usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Muster, Abbildungen usw. und sämtliche Angaben über Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns an die angegebenen Fristen, sonst 30 Kalendertage gebunden. Sämtliche Bestellungen und Vereinbarungen, auch mündlich oder fernmündlich, sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Uebersendung der Ware und Rechnung entsprechen. Unabhängig davon ist der Besteller vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.
Nebenabreden, Aenderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

3. Preise, Preisänderungen

Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Liegt der Auftragswert unter Fr. 500.-, stellen wir Porto und Verpackung in Rechnung. Der Versand HLA-Platten erfolgt in Trockeneis; für Verpackung und Trockeneis berechnen wir Fr. 45.-. Es gelten unsere z.Z. der Lieferung oder Bereitstellung massgebenden Preise.

4. Lieferzeiten

Wir sind bestrebt, stets die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - z.B. Streik, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Auflagen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen - nicht zu vertreten. Diese Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Als "angemessene Nachfrist" sind sechs Wochen einzuräumen, die mit dem schriftlichen Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnen.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn wir und/oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir sind zu Teillieferungen sowie zu entsprechender Berechnung jederzeit berechtigt.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Geschäftsräume verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Gewährleistung und Haftung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der produktspezifischen Laufzeit oder - wenn keine Laufzeit angegeben ist - der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Bestellers oder dessen Abnehmer - Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Der Besteller muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung unter Einsendung des Lieferscheins und - soweit möglich - einer Probe schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird uns die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung schuldhaft unmöglich oder hat uns der Besteller bei Verzug vergeblich eine angemessene Nachfrist für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung gesetzt, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Wir leisten für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7. Eigentumsvorbehalte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

8. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Rechnungen für Arbeitsleistungen sind sofort netto zahlbar. Als Zahltag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
Ist der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gerichtsstand ist Lenzburg. Anwendbar ist Schweizer Recht.

2. Januar 2004

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